Die SCHUFA, auch bekannt als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen sammelt. Ein wesentlicher Faktor für die Kreditwürdigkeit ist die Historie der Privatinsolvenz eines Verbrauchers.

Bisher blieb ein Eintrag über eine Privatinsolvenz für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss der Insolvenz in der SCHUFA-Akte eines Verbrauchers gespeichert. Dies führte dazu, dass Betroffene in dieser Zeit Schwierigkeiten hatten, Kredite oder Finanzierungen zu erhalten.

Neue Regelung für Privatinsolvenz-Einträge: Die SCHUFA hat nun die Dauer für einen Eintrag zur Privatinsolvenz verkürzt. Ab sofort wird ein solcher Eintrag nur noch für eine bestimmte Zeit nach Abschluss der Insolvenz gespeichert:

  1. Für Privatinsolvenzen, die nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase abgeschlossen wurden, wird der Eintrag nach Abschluss der Insolvenz für zwei Jahre gespeichert.
  2. Für Privatinsolvenzen, die aufgrund einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern abgeschlossen wurden, wird der Eintrag nach Abschluss der Insolvenz für ein Jahr gespeichert.

Die Verkürzung der Eintragsdauer soll es Verbrauchern ermöglichen, schneller wieder Zugang zu Krediten und Finanzierungen zu erhalten. Dies kann insbesondere für ehemals insolvente Verbraucher, die ihre finanziellen Schwierigkeiten überwunden haben, von Vorteil sein. Sie können nun leichter wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen und haben eine bessere Chance auf einen Neuanfang.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nicht allein aufgrund von Privatinsolvenz-Einträgen bestimmt wird. Die SCHUFA bewertet auch andere Faktoren wie Zahlungsverhalten, offene Forderungen und bestehende Kreditverträge. Daher sollten Verbraucher stets bemüht sein, ihre finanziellen Verpflichtungen pünktlich und zuverlässig zu erfüllen, um ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern.

quelle: www.tagesschau.de

Von enuygun24

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