n Deutschland hat die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bestimmte Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten. Diese Fristen regeln, wie lange die Schufa bestimmte Informationen über eine Person speichern darf, bevor sie gelöscht werden müssen.
Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten bei der Schufa sind wie folgt:
- Daten aus positiven Bonitätsprüfungen (z.B. Kreditanträge): 3 Jahre nach dem letzten Eintrag
- Daten aus negativen Bonitätsprüfungen (z.B. Kreditablehnungen): 3 Jahre nach dem letzten Eintrag
- Daten aus Einträgen aufgrund von Zahlungsverzug: 3 Jahre nach der vollständigen Bezahlung
- Daten aus Einträgen aufgrund von Insolvenzverfahren: 10 Jahre nach dem Ende des Verfahrens
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Regelungen, wie zum Beispiel wenn ein Kreditinstitut oder ein Inkassounternehmen die Daten behalten möchte, um eventuelle Forderungen geltend zu machen.
Tipps Eintrag bei der Schufa schneller löschen zu lassen
Es gibt einige Möglichkeiten, um einen Eintrag bei der Schufa schneller löschen zu lassen. Hier sind einige Tipps:
- Überprüfen Sie Ihre Schufa-Auskunft: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Schufa-Auskunft, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind. Wenn Sie einen falschen Eintrag entdecken, können Sie eine Korrektur beantragen.
- Kontaktieren Sie den Eintragenden: Wenn Sie wissen, wer den Eintrag verursacht hat, können Sie direkt Kontakt mit ihm aufnehmen und um Löschung des Eintrags bitten.
- Nutzen Sie das Widerspruchsrecht: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Eintrag ungerechtfertigt ist, können Sie einen Widerspruch einlegen. Hierbei wird die Schufa den Eintrag prüfen und gegebenenfalls löschen.
- Bezahlen Sie offene Forderungen: Wenn der Eintrag aufgrund von Zahlungsverzug entstanden ist, kann eine schnelle Bezahlung dazu beitragen, den Eintrag schneller zu löschen.
- Beraten Sie sich mit professionellen Dienstleister: Es gibt auch professionelle Dienstleister, die sich auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert haben und Ihnen dabei helfen können, den Eintrag schneller zu löschen.
- Nutzen Sie das Recht auf Vergessenwerden: Seit dem 25. Mai 2018 gibt es durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht auf Vergessenwerden. Sie können Schufa und andere Unternehmen anweisen, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen, wenn diese nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind.
- Nutzen Sie das Recht auf Berichtigung: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind, haben Sie das Recht, diese berichtigen zu lassen. Schufa muss dann Ihre Daten korrigieren und die Korrektur an die Unternehmen weiterleiten, die die Daten erhalten haben.
- Nutzen Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrichtig sind, aber Schufa noch nicht in der Lage war, diese zu überprüfen, können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies bedeutet, dass Schufa Ihre Daten nicht mehr verwenden darf, bis sie überprüft wurden.
- Es ist wichtig, dass Sie sich genau darüber im Klaren sind, welche Informationen die Schufa über Sie speichert, und dass Sie Ihre Rechte kennen, um falsche oder unzutreffende Informationen zu korrigieren oder zu löschen. Es ist auch ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Daten zu korrigieren oder zu löschen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schufa bestimmte Aufbewahrungsfristen hat, die einzuhalten sind, bevor ein Eintrag gelöscht werden kann. Ein schnelleres Löschen ist manchmal nicht möglich.
